Industrielle Politik

Es werden hauptsaechlich industrielle Projekte, auslaendisch finanzierte Projekte und exportorientierte Projekte eingefuehrt. Es bemueht sich um High-Tech-Industrie zu entwickeln.

Grundsaetzlich ermutigt werden vor allem High-Tech-Industrie und die auslaendisch finanzierzten Projekte, die vom Staat gefoerdert werden. Investitionen in diese Bereiche werden besonders gerne gesehen, wie z.B. Auto, Maschinenbau, Elektronik und Information, feine Chemie, Pharma und Biotechnologie,synthetische Textilien und Kleidungsverarbeitung, Nahrungsmittel, Leichtindustrie und Neumaterial. Ausserdem wird das auslaendische Kapital in den tertiaeren Sektor eingefuehrt, damit eine wirtschaftliche Gesamtvorherrschaft gebildet werden kann.

Es werden industrielle Produktionsprojekte mit groesserem Investitionsumfang angespornt. Unter dem Prinzip von der Zusammensetzung der groesseren und mittelstaendigen Projekte wird ein Rahmen vom groesseren industriellen Stuetzpunkt errichtet. Es sollten multinationale Konzerne eingefuehrt, und die Stuetzpunkte zur Entwicklung und Herstellung der Konzerne gebaut.

Die Projekte von ausschliesslich auslaendischem Kapital und die exportorientierten Projekte werden angespornt. Die international durchgaengige Form zur Zusammenarbeit sollte aktiv erforscht werden.

Steuerpolitik

Umsatzsteuer

Die gefoerderten Projekte, in die auslaendisches oder inlaendisches Kapital investiert wird, geniessen besondere Vorteile. Saemtliche Anlagen, die fuer den eigenen Nutz eingefuehrt werden, koennen von Zollgebuehren und Einfuhr-Mehrwertsteuer befreit werden. Fuer die Projekte zum Verarbeiten und Handel koennen alle Anlagen, die nicht als Investition von auslaendischen Investoren geliefert sind, von Zoll- und Einfuhr-Mehrwertsteuer befreit werden.

Fuer auslaendisch finanziertes Forschungs- und Entwicklungszentrum koennen alle Anlagen und ihre Technik, Zubehoere und Ersatzteile, die fuer den eigenen Nutz eingefuehrt werden, nach der Bestimmung von Zoll- und Einfuhr-Mehrwertsteuer befreit.

Fuer die schon gegruendeten auslaendisch finanzierten Unternehmen, die auslaendisch finanzierten Forschungs- und Entwicklungszentren und die technisch fortschrittlichen und exportorientierten Unternehmen mit auslaendischem Kapital, die alle gefoerdert werden, wenn sie das Kapital erhoehen , koennen die Anlagen und ihre Technik, Zubehoere und Ersatzteile, die im genehmigten Geschaeftsbereich fuer den eigenen Nutz eingefuehrt werden, nach der Bestimmung von Zoll- und Einfuhr-Mehrwertsteuer befreit werden.

Exportgueter, die von auslaendisch finanzierte Unternehmen produziert oder im Auftrag verarbeitet werden, koennen bei Vorlage des Zolldeklarationsbelegs von der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer befreit werden.

Die zur Weiterverarbeitung von auslaendisch finanzierten Unternehmen importierten Waren sind von der Einfuhr-Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer befreit. Werden die weiterverarbeiteten Waren exportiert, ist die Mehrwertsteuer von der Verarbeitungskosten befreit.

Wenn die gefoerderten auslaendisch finanzierten Unternehmen chinesische Anlagen in der Investitionssumme kaufen, kann die Gesammtsumme von Mehrwertsteuer zurueckgezahlt, und die Einkommenssteuer der Unternehmen wird entschaedigt.

Der von der lakalen Regierung getragene Anteil an Mehrwertsteuer, die auf die Waren gefallen ist, wird nach der Vorschrift beim Export vollkommen zurueckgezahlt. 

Einkommensteuer

Der Einkommenssteuersatz fuer auslaendisch finanzierte Produktionsunternehmen betraegt 15%. When die wirtschaftliche Taetigkeit laenger als 10 Jahre andauern sollte, sind die Unternehmen vom ersten gewinnenden Jahr an fuer zwei Jahre einkommenssteuerfrei. Und vom dritten zum fuenften Jahr wird nur die Haelfte der normalen Einkommenssteuer fuer die Unternehmen erhoben.

Sind die Fristen abgelaufen, innerhalb deren Einkommenssteuererlass bzw. –minderung gewaehrt wird, so wird dennoch auslaendisch finanzierten Unternehmen mit fortschrittlicher Technik ein Vorzugseinkommenssteuersatz von 10% fuer noch drei Jahre gewaehrt.

Sind die Fristen abgelaufen, innerhalb deren auslaendisch finanzierten Unternehmen Einkommenssteuererlass bzw. –minderung gewaehrt wird, wird exportorientierten Unternehmen ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 10% gewaehrt, falls der Wert der exportierten Waren 70% der Gesamtwaren im jeweiligen Jahr betraegt.

Wenn die auslaendischen Investoren von auslaendisch finanzierten Unternehmen den Gewinn direkt reinvestieren und die wirtschaftliche Taetigkeit nicht kuerzer als 5 Jahre dauern sollte, wird 40% der Einkommenssteuer, die auf den reinvestierten Gewinn bezahlt wird, zurueckgegeben. Wenn der Gewinn direkt reinvestiert wird, damit exportorientirte oder technisch fortschrittliche Unternehmen gegruendet oder erweitert werden, und die wirtschaftliche Taetigkeit nicht kuerzer als 5 Jahre dauern sollte, wird die Gesamtsumme der Einkommenssteuer, die auf den reinvestierten Gewinn bezahlt wird, zurueckgegeben.

Die auslaendisch finanzierten nicht produzierenden Unternehmen unterliegen auch einer regionalen Einkommenssteuerpflicht deren Steuersatz 3% betraegt. Die produzierenden Unternehmen sind von der regionalen Einkommenssteuer befreit.

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